Die MPU
MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) – aktuelle Richtlinien und KriterienSeit dem 01.Januar 2010 gelten im Bereich der MPU für das gesamte Bundesgebiet einheitliche forensische Kriterien für Labore und präzisierte Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik.
Alle Labore, die im Rahmen einer MPU Alkohol- und/oder Drogenscreenings durchführen möchten, müssen nun den Vorgaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genügen. Die betreffenden Labore müssen für jede gestestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein.
Erstmalig gibt es nun konkret definierte und einheitliche Cut-off-Werte (Grenzwerte), welche die akkreditierten Labore einhalten müssen. Diese Grenzwerte legen fest, wann ein Testergebnis positiv oder negativ zu bewerten ist. Ein akkreditiertes Labor muss bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um diese Grenzwerte „juristisch belastbar“ zu ermitteln. Screenings von nicht akkreditierten Laboren dürfen auf Weisung der BASt, seit dem 01.01.2010 von den Begutachtungsstellen nicht mehr anerkannt werden.
Gleichzeitig wurden ebenfalls die Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik neu formuliert, vereinheitlicht und präzisiert. Das bedeutet, dass nur die Anbieter von MPU-Vorbereitungen empfohlen werden können, die ihre Vorbereitung an den aktuellen Beurteilungskriterien orientieren und für die Alkohol- oder Drogenscreenings mit einem akkreditierten Labor zusammen arbeiten.
In Frankfurt bieten drei Einrichtungen der Drogenhilfe besonders für junge FahrerInnen Vorbereitungen nach den aktuellen Kriterien zur MPU an. Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz , die Fachstelle Nord für Suchtfragen „Drop in“ und Basis e.V.
Beispielhaft zeigen wir die Struktur einer Beratung und Vorbereitung am Beispiel der Beratungsstelle „Am Merianplatz“.



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